Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/Innen dazu, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und im Hinblick auf Wirksamkeit zu kontrollieren. Bei dieser Beurteilung sind seit 2013 auch psychische Belastungen zu berücksichtigen!
Gerne unterstütze ich auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.